Corona, aktuelle Informationen -bis auf weiteres keine persönlichen Gratulationen“ durch die Ortsgemeinde Amtliche Bekanntmachung

Die Ortsgemeinde gibt den Text der Mail von der Kreisverwaltung für die VRM-Information genau so weiter!

Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten über die Fahrplan-App des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) informieren. Diese bietet die Möglichkeit, auch unterwegs ganz einfach die passende Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr zu finden. Mit der App gelangen Sie in nur vier Schritten zu Ihrer ÖPNV-Verbindung: Abfahrtshaltestelle eingeben, Zielhaltestelle eingeben, Abfahrtszeit auswählen und Datum auswählen. Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im Google Play Store für Android-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen: Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im App Store für Apple-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen: Neben der VRM-Fahrplan-App können Sie auch die elektronische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) nutzen, um die optimale Verbindung für Ihre Route zu finden. Diese funktioniert ebenso einfach wie die VRM-Fahrplan-App. Auf der Internetseite des VRM können Sie zudem immer die aktuellen Fahrpläne einsehen (www.vrminfo.de).

Räum- und Streupflicht im Winter

Wir informieren vorsorglich noch einmal darüber, dass alle Ortsgemeinden und die Stadt Kirchberg die Straßenreinigungspflicht, zu der auch die Schneeräum- und Streupflicht gehört, den Eigen-tümern der anliegenden Grundstücke übertragen haben. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Grundstücke, die an Geh-wege bzw. Fahrbahnen angrenzen, und zwar für alle bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Die Beseitigung von Eis und Schnee sowie das Streuen bei Straßenglätte hat sofort nach Eintritt der Gefahr, spätestens jedoch bis 07:00 Uhr zu erfolgen. Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen, Fußgänger-überwegen und besonders gefährlichen Fahrbahn-stellen keine Rutschgefahr besteht. Die allgemeinen Verkehrs-zeiten sind an Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:30 Uhr bis 20:00 Uhr festgesetzt. Eine durch Frost und Schneefall herbeigeführte Glätte oder Un-begehbarkeit der Gehwege ist durch Loshacken des Eises, Abschaufeln des Schnees, Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) zu beseitigen. Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringer Menge zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weggeräumte Schneemassen sind so zu lagern, dass eine Verkehrsbehinderung nicht hervorgerufen wird. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für die an die Grundstücke angrenzenden Straßen. Es reicht also nicht aus, dass nur der Gehweg geräumt wird. Alle innerörtlichen Straßen sind von den Anliegern bis zur Fahrbahnmitte zu räumen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Ortsdurchfahrten. In vielen Gemeinden wird oftmals ein „freiwilliger Winterdienst“ (z.B. durch eigene Bedienstete, Landwirte oder Privatpersonen mit Traktoren ) ohne eigene rechtliche Verpflichtung durchführt, obwohl die Pflicht zum Winterdienst auf die Anlieger übertragen wurde. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Praxis auf rein freiwilliger Basis zwischen der Ortsgemeinde und dem „Schneeräumer“ beruht. Das bedeutet, dass diese Arbeiten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt werden und die Reinigungspflichten der Anlieger weiterhin gelten. Verstöße gegen die Satzungsbestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Zudem können in einem Schadensfall nicht unerhebliche Schadensansprüche auf die Grundstückseigentümer zukommen. Wir bitten Sie deshalb auch in Ihrem eigenen Interesse der bestehenden Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachzukommen. Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück) Liebe Hundhalter es ist in letzter Zeit vermehrt festzustellen, dass speziell innerhalb der Ortslage Gehwege, Plätze und Grünanlagen (gemeindlich und privat) durch Hundekot verschmutzt sind. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Hundehalter, bzw. –führer, dazu verpflichtet sind, den Hundekot fachgerecht zu Hause zu entsorgen. Es würde Ihnen sicherlich auch nicht gefallen, wenn andere Hundehalter ihre Hunde auf Ihrem Privatgrundstück „ihr Geschäft“ erledigen lassen! Ich darf um Ihr Verständnis und entsprechende Beachtung bitten und würde ungern ein diesbezügliches Fehlverhalten zur Anzeige bringen müssen. Guido Scherer, Ortsbürgermeister Wertstofftonne für Elektro-Kleingeräte Am Bauhof (Kirchstraße 2) steht eine Wertstofftonne für Elektro-Kleingeräte bereit. Hier können elektrische Kleingeräte wie Haartrockner, Handy, MP3-Player, elektrische Zahnbürsten und viele andere elektrische Kleingeräte kostenlos entsorgt werden. Diese Tonne dient nicht der Entsorgung von Batterien. Guido Scherer, Ortsbürgermeister Räum- und Streupflicht Die Hauptstraße und der Niederweiler Weg werden als klassifizierte Kreisstraße durch die Straßenmeisterei geräumt. Auf den innerörtlichen Nebenstraßen erfolgt die Räumung als freiwillige Leistung durch die Orts-gemeinde. Dies erfolgt ausdrücklich ohne Aner-kennung einer Rechtspflicht und mit dem Hinweis, dass die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der jeweiligen Grundstückseigentümer weiterhin besteht. Die Pflichten der Grundstückseigentümer sind in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Büchenbeuren geregelt (die Satzung kann hier... eingesehen werden). Weggeräumter Schnee ist so zu lagern, dass keine Verkehrsbehinderung verursacht wird. Wird das Räumen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge behindert, wird die betreffende Straße nicht durch die Ortsgemeinde geräumt um Beschädigungen an den Fahrzeugen zu verhindern. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis und entsprechende Beachtung. Guido Scherer, Ortsbürgermeister Benutzung von Wald- und Wanderwegen I n der letzten Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass Fahrer von Motogroß- und Quad-Fahrzeugen öffentliche Waldwege und vor allen Dingen den mit erheblichen Kosten neu gestaltete Ortsrandweg unerlaubt als Test- und Rennstrecke benutzen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung von Waldwegen für diese Fahrzeuge wegen des Wildschutzes generell verboten ist. Durch die aufgeweichte Oberfläche, bedingt durch Winter- und Regenereignisse ist der Weg derzeit in einem so schlechten Zustand, dass ehrenamtliche Helfer mit viel Zeitaufwand den Weg wieder in Ordnung bringen müssen. Auch wurden mutwillig die Hinweisschilder für die Route des Weges beschädigt und entfernt. Wir bitten alle Wanderer die sich auf den genannten Wegen befinden und Fahrer von Motogross- und Quad-Fahrzeugen antreffen die pol. Kennzeichen der Fahrzeuge zu notieren und beim Ortsbürgermeister zu melden, damit gegen die Fahrer Anzeige erstattet werden kann. Guido Scherer, Ortsbürgermeister Störungen bei Straßenbeleuchtung Die RWE Deutschland AG, Kommunalbetreuung Region Rhein-Nahe-Hunsrück in Idar-Oberstein hat uns darüber informiert, dass bei Störungen von Straßenlaternen zwei Möglichkeiten der Meldung bestehen: 1. Sie können telefonisch kostenlos unter der Rufnummer 0180-2112244 unter Angabe der Postleitzahl, des Ortes, der Straße mit Angabe der Lampennummer (sie befindet sich bei allen Laternen im unteren Drittel des Mastes) melden. 2. oder kostenfreie Eingabe im Internet unter http://www.rwe.com/web/cms/de/1754706/rwe-deutschland-ag/ueber-rwe-deutschland/neue-stoerung-strassenbeleuchtung-melden/ die Eingabe vollziehen. Guido Scherer, Ortsbürgermeister
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Büchenbeuren mitten im Hunsrück
Corona, aktuelle Informationen -bis auf weiteres keine persönlichen Gratulationen“ durch die Ortsgemeinde Amtliche Bekanntmachung

Die Ortsgemeinde gibt den Text der Mail von der

Kreisverwaltung für die VRM-Information genau

so weiter!

Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten über die Fahrplan-App des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) informieren. Diese bietet die Möglichkeit, auch unterwegs ganz einfach die passende Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr zu finden. Mit der App gelangen Sie in nur vier Schritten zu Ihrer ÖPNV-Verbindung: Abfahrtshaltestelle eingeben, Zielhaltestelle eingeben, Abfahrtszeit auswählen und Datum auswählen. Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im Google Play Store für Android-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen: Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im App Store für Apple-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen: Neben der VRM-Fahrplan-App können Sie auch die elektronische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) nutzen, um die optimale Verbindung für Ihre Route zu finden. Diese funktioniert ebenso einfach wie die VRM-Fahrplan-App. Auf der Internetseite des VRM können Sie zudem immer die aktuellen Fahrpläne einsehen (www.vrminfo.de).

Räum- und Streupflicht im

Winter

Wir informieren vorsorglich noch einmal darüber, dass alle Ortsgemeinden und die Stadt Kirchberg die Straßenreinigungspflicht, zu der auch die Schneeräum- und Streupflicht gehört, den Eigen- tümern der anliegenden Grundstücke übertragen haben. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Grundstücke, die an Geh-wege bzw. Fahrbahnen angrenzen, und zwar für alle bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Die Beseitigung von Eis und Schnee sowie das Streuen bei Straßenglätte hat sofort nach Eintritt der Gefahr, spätestens jedoch bis 07:00 Uhr zu erfolgen. Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen, Fußgänger- überwegen und besonders gefährlichen Fahrbahn- stellen keine Rutschgefahr besteht. Die allgemeinen Verkehrs-zeiten sind an Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:30 Uhr bis 20:00 Uhr festgesetzt. Eine durch Frost und Schneefall herbeigeführte Glätte oder Un-begehbarkeit der Gehwege ist durch Loshacken des Eises, Abschaufeln des Schnees, Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) zu beseitigen. Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringer Menge zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Weggeräumte Schneemassen sind so zu lagern, dass eine Verkehrsbehinderung nicht hervorgerufen wird. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für die an die Grundstücke angrenzenden Straßen. Es reicht also nicht aus, dass nur der Gehweg geräumt wird. Alle innerörtlichen Straßen sind von den Anliegern bis zur Fahrbahnmitte zu räumen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Ortsdurchfahrten. In vielen Gemeinden wird oftmals ein „freiwilliger Winterdienst“ (z.B. durch eigene Bedienstete, Landwirte oder Privatpersonen mit Traktoren ) ohne eigene rechtliche Verpflichtung durchführt, obwohl die Pflicht zum Winterdienst auf die Anlieger übertragen wurde. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Praxis auf rein freiwilliger Basis zwischen der Ortsgemeinde und dem „Schneeräumer“ beruht. Das bedeutet, dass diese Arbeiten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt werden und die Reinigungspflichten der Anlieger weiterhin gelten. Verstöße gegen die Satzungsbestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Zudem können in einem Schadensfall nicht unerhebliche Schadensansprüche auf die Grundstückseigentümer zukommen. Wir bitten Sie deshalb auch in Ihrem eigenen Interesse der bestehenden Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachzukommen. Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück) Liebe Hundhalter es ist in letzter Zeit vermehrt festzustellen, dass speziell innerhalb der Ortslage Gehwege, Plätze und Grünanlagen (gemeindlich und privat) durch Hundekot verschmutzt sind. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Hundehalter, bzw. –führer, dazu verpflichtet sind, den Hundekot fachgerecht zu Hause zu entsorgen. Es würde Ihnen sicherlich auch nicht gefallen, wenn andere Hundehalter ihre Hunde auf Ihrem Privatgrundstück „ihr Geschäft“ erledigen lassen! Ich darf um Ihr Verständnis und entsprechende Beachtung bitten und würde ungern ein diesbezügliches Fehlverhalten zur Anzeige bringen müssen. Guido Scherer, Ortsbürgermeister Wertstofftonne für Elektro- Kleingeräte Am Bauhof (Kirchstraße 2) steht eine Wertstofftonne für Elektro-Kleingeräte bereit. Hier können elektrische Kleingeräte wie Haartrockner, Handy, MP3-Player, elektrische Zahnbürsten und viele andere elektrische Kleingeräte kostenlos entsorgt werden. Diese Tonne dient nicht der Entsorgung von Batterien. Guido Scherer, Ortsbürgermeister Räum- und Streupflicht Die Hauptstraße und der Niederweiler Weg werden als klassifizierte Kreisstraße durch die Straßenmeisterei geräumt. Auf den innerörtlichen Nebenstraßen erfolgt die Räumung als freiwillige Leistung durch die Orts- gemeinde. Dies erfolgt ausdrücklich ohne Aner- kennung einer Rechtspflicht und mit dem Hinweis, dass die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der jeweiligen Grundstückseigentümer weiterhin besteht. Die Pflichten der Grundstückseigentümer sind in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Büchenbeuren geregelt (die Satzung kann hier... eingesehen werden). Weggeräumter Schnee ist so zu lagern, dass keine Verkehrsbehinderung verursacht wird. Wird das Räumen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge behindert, wird die betreffende Straße nicht durch die Ortsgemeinde geräumt um Beschädigungen an den Fahrzeugen zu verhindern. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis und entsprechende Beachtung. Guido Scherer, Ortsbürgermeister Benutzung von Wald- und Wanderwegen I n der letzten Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass Fahrer von Motogroß- und Quad-Fahrzeugen öffentliche Waldwege und vor allen Dingen den mit erheblichen Kosten neu gestaltete Ortsrandweg unerlaubt als Test- und Rennstrecke benutzen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung von Waldwegen für diese Fahrzeuge wegen des Wildschutzes generell verboten ist. Durch die aufgeweichte Oberfläche, bedingt durch Winter- und Regenereignisse ist der Weg derzeit in einem so schlechten Zustand, dass ehrenamtliche Helfer mit viel Zeitaufwand den Weg wieder in Ordnung bringen müssen. Auch wurden mutwillig die Hinweisschilder für die Route des Weges beschädigt und entfernt. Wir bitten alle Wanderer die sich auf den genannten Wegen befinden und Fahrer von Motogross- und Quad-Fahrzeugen antreffen die pol. Kennzeichen der Fahrzeuge zu notieren und beim Ortsbürgermeister zu melden, damit gegen die Fahrer Anzeige erstattet werden kann. Guido Scherer, Ortsbürgermeister Störungen bei Straßenbeleuchtung Die RWE Deutschland AG, Kommunalbetreuung Region Rhein-Nahe-Hunsrück in Idar-Oberstein hat uns darüber informiert, dass bei Störungen von Straßenlaternen zwei Möglichkeiten der Meldung bestehen: 1. Sie können telefonisch kostenlos unter der Rufnummer 0180-2112244 unter Angabe der Postleitzahl, des Ortes, der Straße mit Angabe der Lampennummer (sie befindet sich bei allen Laternen im unteren Drittel des Mastes) melden. 2. oder kostenfreie Eingabe im Internet unter http://www.rwe.com/web/cms/de/1754706/rwe- deutschland-ag/ueber-rwe-deutschland/neue- stoerung-strassenbeleuchtung-melden/ die Eingabe vollziehen. Guido Scherer, Ortsbürgermeister